Bundestagswahl am 23.02.2025
Wahlhelferinnen & Wahlhelfer
Schulungsvideos:
Schulung der Wahlvorstände im Wahllokal
Schulung der Briefwahlvorstände
Schulungsunterlagen für die Wahlvorstände im Wahllokal:
Schulungspräsentation (Wahllokal)
Muster Niederschrift (Wahllokal)
Handbuch (Wahllokal)
Schulungsunterlagen für die Briefwahlvorstände:
Schulungspräsentation (Briefwahl)
Muster Niederschrift (Briefwahl)
Handbuch (Briefwahl)
Schulung der Wahlvorstände im Wahllokal
Schulung der Briefwahlvorstände
Schulungsunterlagen für die Wahlvorstände im Wahllokal:
Schulungspräsentation (Wahllokal)
Muster Niederschrift (Wahllokal)
Handbuch (Wahllokal)
Schulungsunterlagen für die Briefwahlvorstände:
Schulungspräsentation (Briefwahl)
Muster Niederschrift (Briefwahl)
Handbuch (Briefwahl)
Briefwahl & Wahlscheine
Die Frist zur Teilnahme an der Wahl per Briefwahl endete am Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr.
Ausnahmen:
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 22.02.2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Weiterhin kann ein eingetragener Wahlberechtigter einen Wahlschein noch bis zum Wahltag (Sonntag, 23.02.2025),15:00 Uhr, beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
In beiden Fällen ist Kontakt mit dem städtischen Wahlbüro aufzunehmen!
Ausnahmen:
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 22.02.2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Weiterhin kann ein eingetragener Wahlberechtigter einen Wahlschein noch bis zum Wahltag (Sonntag, 23.02.2025),15:00 Uhr, beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
In beiden Fällen ist Kontakt mit dem städtischen Wahlbüro aufzunehmen!
Amtliche Bekanntmachungen & Pressemitteilungen
Amtliche Bekanntmachungen:
Allgemeinverfügung zur Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum in Hanau
Recht auf Einsicht ins Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Wahlbekanntmachung
Pressemitteilungen:
800 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden gebraucht - OB Kaminsky: Stadt Hanau bereit für vorgezogene Bundestagswahl
Briefwahlbeantragung schon jetzt möglich - Versand der Unterlagen erst ab Anfang Februar 2025
Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden verschickt
Versand der Briefwahlunterlagen beginnt - Stimmenabgabe vor Ort ab sofort im Rathaus möglich
Rote Wahlbriefe auf den Weg bringen - Briefwahl auch vor Ort im Rathaus möglich
Vier Hanauer Wahlbezirke liefern Daten - Repräsentative Wahlstatistik ermöglicht Analyse des Wahlverhaltens
„Am Sonntag wählen gehen!“ - OB Kaminsky ruft zur Teilnahme an der Bundestagswahl auf
Allgemeinverfügung zur Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum in Hanau
Recht auf Einsicht ins Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Wahlbekanntmachung
Pressemitteilungen:
800 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden gebraucht - OB Kaminsky: Stadt Hanau bereit für vorgezogene Bundestagswahl
Briefwahlbeantragung schon jetzt möglich - Versand der Unterlagen erst ab Anfang Februar 2025
Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden verschickt
Versand der Briefwahlunterlagen beginnt - Stimmenabgabe vor Ort ab sofort im Rathaus möglich
Rote Wahlbriefe auf den Weg bringen - Briefwahl auch vor Ort im Rathaus möglich
Vier Hanauer Wahlbezirke liefern Daten - Repräsentative Wahlstatistik ermöglicht Analyse des Wahlverhaltens
„Am Sonntag wählen gehen!“ - OB Kaminsky ruft zur Teilnahme an der Bundestagswahl auf
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Die Wahl findet am Sonntag, 23.02.2025 statt. Die Wahllokale öffnen um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr.
Vorher ist bereits eine Teilnahme per Briefwahl möglich.
Vorher ist bereits eine Teilnahme per Briefwahl möglich.
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und § 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut § 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
Im Ausland lebende Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland können den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht mehr stellen. Die Antragsfrist endete am 02.02.2025.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Bundeswahlleiterin zu finden.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Bundeswahlleiterin zu finden.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Musterstimmzettel:
Musterstimmzettel Wahlkreis 179 - Hanau
Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.
Nähere Informationen zum Wahlsystem finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Musterstimmzettel:
Musterstimmzettel Wahlkreis 179 - Hanau
Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.
Nähere Informationen zum Wahlsystem finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Nach Hanau Zuziehende:
Wahlberechtigte, die sich bis einschließlich 12.01.2025 bei der Meldebehörde für eine Hauptwohnung in Hanau angemeldet haben, werden von Amts wegen in das Hanauer Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigte, die sich im Zeitraum 13.01. bis 02.02.2025 in Hanau für eine Hauptwohnung anmelden, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Antragsfrist endet am 02.02.2025.
Wahlberechtigte, die sich nach dem 02.02.2025 in Hanau mit Hauptwohnung anmelden, bleiben in ihrer Zuzugsgemeinde im Wählerverzeichnis eingetragen und können dort per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Wahlberechtigte, die sich bis 02.02.2025 rückwirkend vor dem 12.01.2025 anmelden, können und müssen während der Einsichtsfrist des Wählerverzeichnisses (03. – 07.02.2025) beim Wahlbüro in Hanau Einspruch gegen dieses einlegen, um die Teilnahme an der Wahl zu sichern.
Von Hanau Wegziehende:
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde innerhalb des Bundesgebiets verlegen, bleiben im Wählerverzeichnis in Hanau eingetragen. Personen, die vor dem 02.02.2025 den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen, können auf Antrag bei der Zuzugsgemeinde in das Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde eingetragen werden; im Wählerverzeichnis Hanau werden sie in diesem Fall gestrichen. Die Antragsfrist endet am 02.02.2025.
Innerhalb Hanau Umziehende:
Wahlberechtigte, die nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses am 12.01.2025 in Hanau umziehen, bleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Sie müssen in dem für ihre alte Hauptwohnung zuständigen Wahlbezirk wählen oder beim Wahlbüro der Stadt Hanau einen Wahlschein und die Unterlagen für die Briefwahl beantragen (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Antragsfrist endet am 21.02.2025, 15:00 Uhr).
Wahlberechtigte, die sich bis einschließlich 12.01.2025 bei der Meldebehörde für eine Hauptwohnung in Hanau angemeldet haben, werden von Amts wegen in das Hanauer Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigte, die sich im Zeitraum 13.01. bis 02.02.2025 in Hanau für eine Hauptwohnung anmelden, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Antragsfrist endet am 02.02.2025.
Wahlberechtigte, die sich nach dem 02.02.2025 in Hanau mit Hauptwohnung anmelden, bleiben in ihrer Zuzugsgemeinde im Wählerverzeichnis eingetragen und können dort per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Wahlberechtigte, die sich bis 02.02.2025 rückwirkend vor dem 12.01.2025 anmelden, können und müssen während der Einsichtsfrist des Wählerverzeichnisses (03. – 07.02.2025) beim Wahlbüro in Hanau Einspruch gegen dieses einlegen, um die Teilnahme an der Wahl zu sichern.
Von Hanau Wegziehende:
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde innerhalb des Bundesgebiets verlegen, bleiben im Wählerverzeichnis in Hanau eingetragen. Personen, die vor dem 02.02.2025 den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen, können auf Antrag bei der Zuzugsgemeinde in das Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde eingetragen werden; im Wählerverzeichnis Hanau werden sie in diesem Fall gestrichen. Die Antragsfrist endet am 02.02.2025.
Innerhalb Hanau Umziehende:
Wahlberechtigte, die nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses am 12.01.2025 in Hanau umziehen, bleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Sie müssen in dem für ihre alte Hauptwohnung zuständigen Wahlbezirk wählen oder beim Wahlbüro der Stadt Hanau einen Wahlschein und die Unterlagen für die Briefwahl beantragen (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Antragsfrist endet am 21.02.2025, 15:00 Uhr).
Bei dem Versand von Briefwahlunterlagen sind zunächst die Postlaufzeiten zu beachten. Hierbei kann es vorkommen, dass z.B. die Unterlagen für Ehepaare trotz gleichzeitiger Beantragung an unterschiedlichen Tagen eintreffen.
Sind die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen, kontaktieren Sie bitte unbedingt das Wahlbüro!
Versichert ein Wahlberechtigter bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, glaubhaft, dass ihm die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm neue Unterlagen ausgestellt werden.
ACHTUNG:
Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen, können Sie nicht automatisch an der Wahl im Wahllokal teilnehmen!!!!
Sind die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen, kontaktieren Sie bitte unbedingt das Wahlbüro!
Versichert ein Wahlberechtigter bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, glaubhaft, dass ihm die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm neue Unterlagen ausgestellt werden.
ACHTUNG:
Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen, können Sie nicht automatisch an der Wahl im Wahllokal teilnehmen!!!!
Wahlbriefe, die dem Wahlamt am Wahltag nicht bis 18:00 Uhr vorliegen, können bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.
Alle, die für die Abgabe der Briefwahlunterlagen den Postweg benutzen, sollten dringend die Postlaufzeiten beachten!
Alle, die für die Abgabe der Briefwahlunterlagen den Postweg benutzen, sollten dringend die Postlaufzeiten beachten!
Im Wählerverzeichnis in Ihrem Wahllokal steht hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk. Sie können trotzdem im Wahllokal wählen, müssen dazu aber Ihren Wahlschein und Ihren Ausweis vorlegen. Die Wahlbenachrichtigung reicht bei beantragten Briefwahlunterlagen nicht mehr zum Wählen aus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Wahlschein nur in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen können.
Wahlbezirk und Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die Einteilung ist aber auch unter nachfolgendem Link abrufbar:
Wahlbezirke & Wahllokale
Alternativ besteht vor dem Wahltag die Möglichkeit, an der Wahl per Briefwahl teilzunehmen.
HINWEIS:
Bitte kontrollieren Sie ihr Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung. Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit stehen leider nicht alle gewohnten Wahllokale zur Verfügung.
Wahlbezirke & Wahllokale
Alternativ besteht vor dem Wahltag die Möglichkeit, an der Wahl per Briefwahl teilzunehmen.
HINWEIS:
Bitte kontrollieren Sie ihr Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung. Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit stehen leider nicht alle gewohnten Wahllokale zur Verfügung.
Personen ohne festen Wohnsitz können den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht mehr stellen. Die Antragsfrist endete am 02.02.2025.
Spätestens bis zum 02.02.2025 erhält jeder Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie bis jetzt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte dringend bis spätestens 07.02.2025 das Wahlbüro.
Sollten Sie bis jetzt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte dringend bis spätestens 07.02.2025 das Wahlbüro.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit dem Wahlbüro auf.
Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit dem Wahlbüro auf.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
In Hanau wird zur Bundestagswahl in folgenden allgemeinen Wahlbezirken eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt:
In Hanau wird zur Bundestagswahl in folgenden allgemeinen Wahlbezirken eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt:
- 106 - Pestalozzischule, Turnhalle
- 706 - Eppsteinschule, Pavillon
- 708 - Familientagesstätte Steinheim
- 710 - Familientagesstätte Steinheim
Bei allen Stimmzetteln ist die rechte obere Ecke abgeschnitten, damit Blinde und Sehbehinderte eine Stimmzettelschablone anlegen können.
Mit den Schablonen können Blinde oder Sehbehinderte eigenständig an der Wahl teilnehmen. Beim BSBH in Hessen kann die Schablone ab sofort angefordert werden. Mitglieder des BSBH erhalten die Wahlschablone unaufgefordert zugeschickt.
Mit den Schablonen können Blinde oder Sehbehinderte eigenständig an der Wahl teilnehmen. Beim BSBH in Hessen kann die Schablone ab sofort angefordert werden. Mitglieder des BSBH erhalten die Wahlschablone unaufgefordert zugeschickt.